Liebe Mitglieder/innen des TUS Bersenbrück,

Corona hat nun zu einer neuen Verordnung im Land geführt.

Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen gibt uns weitere Einschränkungen vor.

Insbesondere der Zutritt zu Sportanlagen wird nun eingeschränkt und wir sind verpflichtet, dieses auch zu kontrollieren.

 

Was bedeutet dies konkret für Sie als Mitglied oder Gast:

  1. Der Zutritt zu Sportanlagen („Sport unter freien Himmel“) erfolgt mit dem Nachweis von 3G. Bedeutet der Zugang ist nur möglich, nachdem Sie nachgewiesen haben,

genesen, geimpft oder getestet (nicht älter als 24 Stunden) zu sein.

 

  1. Der Zugang zu den Sporthallen, Umkleide und Duschen ist nur mit 2G möglich:

genesen und geimpft

 

2G und 3G gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

 

  1. Beim TUS Bersenbrück werden diese Regelungen uneingeschränkt angewendet, kontrolliert und dokumentiert (durch Übungsleiter, Vorstand, Abteilungsleiter).

 

  1. Die Nds. Corona-Verordnung gültig ab 24.11.2021 entnehmen Sie -kompakt- der nachfolgenden Übersicht.

 

TUS Bersenbrück von 1895 e.V.

-Der Vorstand-

Paul Fleddermann (Vors.)